Gesetzlicher Auftrag

Die Nachsuche, die es nicht gibt, ist die Beste, dennoch wird es auch dem erfahrensten Jäger passieren, dass das beschossene Wild flüchtig wird oder Wild im Straßenverkehr zu Schaden kommt. Es ist Verpflichtung und Ehrensache gegenüber dem uns anvertrauten Wild, mit geeigneten und leistungsstarken Hunden nachzusuchen. Der gesetzliche Auftrag ist uns durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze erteilt.

Die ethische Verantwortung obliegt uns aus den ungeschriebenen Gesetzen der Waidgerechtigkeit. Der Jäger selbst kann durch professionelles Handeln Einfluss auf seinen Erfolg nehmen, sei es der gewissenhafte Schuss oder beherztes Nachschießen. Ist die Bühne leer, muss Ruhe, Disziplin und Überlegung einkehren, um die richtige Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen zu können. Nachsuchen sind unverzüglich durchzuführen! Damit ist jedoch nicht die sofortige Suche ohne Zeitaufschub gemeint, sondern der Zeitpunkt mit den besten Erfolgsaussichten.

Dafür stehen der Jägerschaft qualifizierte Nachsuchengespanne zur Verfügung, die Sie unterstützen können. Nutzen und erkennen Sie dieses Angebot, rufen Sie nicht den Elektriker wenn Sie einen Wasserschaden haben. Nur so sichern Sie sich die größten Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang der Suche. Auf diesem Weg ist auch für die Zukunft der Bestand von leistungsfähigen Hunden, insbesondere für anspruchsvolle und komplizierte Nachsuchensituationen, gesichert. Was wir unter professionellem Handeln unter dem Gesichtspunkt der Nachsuche verstehen, finden Sie zusammengefasst  in den folgenden Themenpunkten.

Darüber hinaus können Sie hier den entsprechenden Flyer Nachsuche ist Verpflichtung herunterladen.